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Der Laien-Defibrillator kann im Notfall Leben retten. Das ist unumstritten. Doch ist es gesetzlich erlaubt, als Laie diesen einzusetzen oder drohen Konsequenzen wegen Körperverletzung?
Wenn ein Mensch bewusstlos wird, ist ein Notfall eingetreten. In diesem Fall sollte, wenn vorhanden, ein Defibrillator (AED) eingesetzt werden. Doch wie funktioniert er, in welchen Situationen löst er aus und darf ich ihn einfach einsetzten?
Ein AED hat ein eingebautes Analysetool, Elektrokardiogramm oder kurz EKG genannt, mit dem er feststellen kann, ob bei der bewusstlosen Person eine Asystolie (Herzstillstand) oder ein Herzkammerflimmern (nicht effektives Zittern) vorliegt. Der Defibrillator löst nur aus, wenn ein defibrillierbarer Zustand vorliegt. Daher ist eine Wiederbelebung mit funktionierendem AED sicher. Ein weiteres Argument, warum Laien den AED einsetzten dürfen ist, dass dieser die Anweisungen so lagen wiederholt, bis sie durchgeführt werden und Schritte überspringt, wenn man schneller ist. So wird man durch die Wiederbelebung geführt. Des Weiteren findet die Anwendung, genauso wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung, im sogenannten Rahmen des rechtfertigenden Notstandes statt, welcher in § 34 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Kurz zusammengefasst steht dort: Man geht von der mutmaßlichen Einwilligung des Betroffen aus. Der Anwender des AEDs kann dementsprechend, solange die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wurde, nicht strafrechtlich belangt werden.
Also: Im Notfall Defibrillator einsetzten!
Den Einsatz eines Defibrillators kann man im Erste-Hilfe-Kurs trainieren. Dies führt zu mehr Sicherheit im Umgang im Notfall. Denn im Notfall zählt jede Sekunde. Wenn ein Mensch an einem Herzstillstand oder Kammerflimmern leidet, sinkt die Überlebenschance jede Minute um ca. 10%. Das heißt, man hat nur etwa 10 Minuten zum Handeln.
Selbst wenn man sich nicht sicher ist, ob die bewusstlose Person einen AED braucht, ist es sinnvoll, diesen anzubringen, da er nur im defibrillierbaren Zustand auslöst. Außerdem ist er so einsatzbereit, sollte diese Notsituation im Nachhinein eintreten.
Also wann Defibrillator einsetzen? Wir empfehlen bei Notfällen, bei denen der Rettungsdienst (112) gerufen wird, den zur Verfügung stehenden AED zu holen, auch wenn er am Ende nicht eingesetzt wird. Das gilt auch für Situationen, in denen die betroffenen Personen initial nicht bewusstlos sind, wie möglicherweise bei einem Herzinfarkt. Diese Krankheitsbilder können nämlich jeden Moment zu einem Herznotfall werden.
Wir empfehlen, diese Schulungen alles zwei Jahre aufzufrischen, um auf dem neusten Stand der Dinge zu bleiben.
Wichtig zu wissen ist in erster Linie die Rettungskette, die folgende Schritte enthält:
Wir empfehlen, eine Defibrillator-Schulung zu durchlaufen, damit man im Ernstfall schnell handeln kann. Gibt es einen AED im Unternehmen, ist eine Einweisung Pflicht und eine Schulung von mindestens den Ersthelfern vorgeschrieben. Jedoch empfiehlt es sich, mehr Mitarbeiter zu schulen, da im Notfall die Person handeln muss, die als erstes beim Betroffenen eintrifft und es keine Zeit gibt zu warten, bis ein Ersthelfer eingetroffen ist. Auch als Privatperson ist es empfehlenswert, sich damit auseinanderzusetzten. Es gibt zudem immer mehr öffentliche AEDs an Flughäfen, Bahnhöfen, Parkhäusern und anderen Gebäuden, die Sie im Notfall nutzen können, um ein Menschenleben zu retten!
Der Einsatz des AEDs ist in der Regel Teamarbeit. Hier keine kurze Zusammenfassung einer Einsatzsituation, um die Defibrillator Erste Hilfe zu verdeutlichen:
Person 1 (P1) wird auf der Arbeit bewusstlos. Ein rechtfertigender Notstand tritt ein und damit auch die Haftungsfreistellung für Laien, da der AED nach Vorschrift eingesetzt wird. Ersthelfer 1 (EH1) bemerkt den Notfall und ruft EH2 zur Hilfe. Er weist ihn an, den Notruf abzusetzen und den AED zu holen. Da EH1 von der mutmaßlichen Einwilligung zur Rettung von P1 ausgeht, fängt EH1 mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) an. EH2 setzt den Notruf ab, holt den AED und bringt ihn auf dem Brustkorb von P1 an. Währenddessen ist EH1 ununterbrochen mit der HLW beschäftigt. Der AED analysiert den Herzrhythmus und stellt einen defibrillierbaren Zustand fest. Nur während der Analyse und dem in diesem Falle empfohlenen Schock wird die HLW unterbrochen und keiner (!) fast P1 an. Danach wird die HLW fortgesetzt und alles im 2-Minuten-Rhythmus wiederholt. Währenddessen weist EH2 eine vorbeikommende Person EH3 an, den Rettungswagen einzuweisen, da der Weg in den dritten Stock, 5. Tür links schwer alleine zu finden ist und so wertvolle Zeit gespart wird. Nach 3 Schocks, gerade als der Rettungsdienst eintrifft, kommt P1 wieder zu Bewusstsein. Er wird von EH1 und 2 betreut und angewiesen, liegen zu bleiben, da P1 in einem instabilen Zustand ist und jeden Moment, vor allem bei zu viel Belastung durch aufsetzen oder Ähnlichem, wieder bewusstlos werden kann. Der Rettungsdienst bekommt eine Übergabe durch die EH’ler und übernimmt die Verantwortung. Der AED wird im Nachhinein ausgelesen und so wichtige Daten an den behandelnden Arzt weitergegeben. P1 überlebt das Herzkammerflimmern ohne Folgeschäden, da EH1 und 2 sofort gehandelt haben, im ihm mit dem AED das Leben gerettet haben.
Denn: Der AED ist bei einem defibrillierbaren Zustand die einzig (!) wirksame Maßnahme! Im Notfall Defibrillator einsetzten, heißt das. Ohne diese Maßnahme wird der Betroffene entweder mit Folgeschäden leben müssen, wenn der Rettungsdienst sehr schnell da ist. Wahrscheinlich aber würde der/ die Betroffene versterben, da der Rettungsdienst in der Regel 8-15 Minuten zum Einsatzort braucht – und dann ist er erst vor der Tür und noch nicht beim Betroffenen. Denn nach 10 Minuten sind zu viele Zellen und damit auch Organe dauerhaft beschädigt und dieser Zustand ist dann nicht mehr mit dem Leben vereinbar.
In einem Notfall zu helfen mag im ersten Moment abschreckend klingen. Doch heutzutage, wo wir alle fast durchgehend Handys bei uns tragen, sollte das Absetzen eines Notrufes das Mindeste sein, was jeder leisten kann. Gesetzliche Vorgaben dazu stehen im §323c StGB. Kurz zusammengefasst: Man ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen, solange man nicht sein eigenes Wohl oder das Wohl anderer dabei gefährdet.
Selbstbewusstsein im Umgang mit Notfällen und dem AED lassen sich dabei durch regelmäßige Trainings antrainieren, sodass Sie im Ernstfall schnell und kompetent mit dem Defibrillator Erste Hilfe leisten können.
Um im Notfall den Einsatz eines AEDs möglich zu machen, können Sie sich bei uns beraten lassen, welches Modell zu Ihren Gegebenheiten passt. Außerdem können Sie uns zum Thema Schulungen und Betreiberpflichten ansprechen. Damit der AED auch immer einsatzbereit ist, übernehmen wir gerne die Sicherheitstechnische Kontrolle für Sie – hier wird der AED auf Herz und Niere geprüft. Gerne stellen wir Ihnen auch unser Rundum-Sorglos-Paket vor.
Möchten Sie einen Defibrillator mieten oder kaufen? Informieren Sie sich hier.
Gerne können Sie uns auch kontaktieren, dann besprechen wir alles mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch!
Wir freuen uns auf Sie!