Gefährdungsbeurteilung Covid

Ein roter Pfeil, der aussieht wie eine Statistik-Kurve zeigt langsam nach unten. Darunter steht die Aufschrift Covid-19

Das Coronavirus bestimmt seit Anfang 2020 maßgeblich unser Leben mit. Und auch wenn vieles wieder Stück für Stück zur Normalität zurückkehrt, so ist das Virus immer noch vorhanden und stellt weiterhin eine Herausforderung für den Menschen dar – und somit auch für Ihre Mitarbeiter und den Betriebsablauf in Ihrem Unternehmen. Bei uns erfahren Sie die wichtigsten Fakten zum Thema Gefährdungsbeurteilung Covid. Eine wichtige Frage, die sich Betriebe dabei immer wieder stellen: Was muss im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit meiner Beschäftigten beachtet werden?

Wir haben für Sie die wichtigsten Infos in Kürze zusammengefasst (Stand April 2022):

Die Normalität kehrt langsam zurück. Eine erste wichtige Änderung: Es gibt keine 3G Verpflichtung mehr am Arbeitsplatz (mit Ausnahme bestimmter Betriebe wie bspw. die im Gesundheitswesen). Des Weiteren fällt die Homeofficepflicht weg. Jedoch gibt es weiterhin die Pflicht, dass Sie Ihre “Gefährdungsbeurteilung Covid” im betrieblichen Hygienekonzept festhalten und diese auch umsetzen. Hier ist zu beachten, dass die Maßnahmen von Ihnen eigenverantwortlich festgelegt werden, die Empfehlungen sind hier bspw. Abstand halten und Maskenpflicht.

Als Informationsgrundlage zur Feststellung der Gefährdungsbeurteilung benötigen Sie einige Informationen, die unter anderem die Inzidenz in Ihrer Region beinhaltet, die Kontakthäufigkeit und –zeit am Arbeitsplatz, die Belegungsdichte im Büro, die Lüftungssituation, die psychische Belastung der Beschäftigten und weiteres. Genaue Informationen hierzu gibt es bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Ein weiterer zu beachtender Faktor ist die Auswahl der Schutzmaßnahmen, damit diese maximal effektiv zusammenwirken können. Hier gelten die Grundsätze des §4 ArbSchG. Grundlage für die Auswahl der Schutzmaßnahmen sollte stets das TOP-Prinzip [1] sein. Dabei steht TOP für technischen Schutzmaßnahmen, organisatorische Maßnahmen und persönliche Maßnahmen. Die Priorität sollte hierbei in der Reihenfolge der Buchstaben folgen.


Psychische Gefährdungsbeurteilung

Eine nicht zu unterschätzende Belastung, die durch die pandemische Lage verstärkt wurde, ist die psychische Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter. Daher ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung [1] wichtig, da eine Unterlassung dieser Beurteilung zur Erhöhung der Infektionsrisiken beitragen kann. Die Beurteilung muss laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angemessen berücksichtigt werden. Sie verstehen zudem unter diesem Prozess nicht nur die Ermittlung von potentiellen Gefahren, erforderlichen Maßnahmen und die anschließende Umsetzung, sondern auch die Überprüfung der Wirksamkeit.

Eine Frau sitzt mit Mund-Nasen-Schutz an einem Laptop und arbeitet.

Die psychische Belastung am Arbeitsplatz durch Änderungen der Arbeitsbedingungen aufgrund der Pandemie und die allgemeine Belastungssituation kann mit psychosozialen Risiken für die Gesundheit einhergehen. In erster Linie ist hier der geänderte soziale Umgang zu beachten, der sich in Konflikten mit Kunden und Kollegen aufzeigen kann, ebenso wie Ängsten und Zusatzbelastung durch die Pandemie allgemein. Ebenso sind Änderungen im Bereich des Arbeitsplatzes durch Digitalisierung und Flexibilisierung und dadurch zusätzlicher Beeinträchtigung zu beachten. Durch das Homeoffice wurden Arbeit und Privatleben entgrenzt, was zu einer nicht zu unterschätzenden Strapazierung führen kann, welche auch nach der Aufhebung der Homeofficepflicht weiterhin besteht. Die psychische Gefährdungsbeurteilung kann hier wichtige Informationen für entsprechende Maßnahmen und Handlungsempfehlungen geben, welche in den Arbeitsschutz integriert werden sollten.

Eine Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz ist daher dringend zu empfehlen. Weitere Informationen stellt auch hier die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie in der Umsetzung der Maßnahmen.

Unterstützung durch Medizintechnik aus Nürnberg

Wir, die VIVO SCOUT GmbH, sind ein Medizintechnikunternehmen aus Nürnberg. Unser Tätigkeitsbereich reicht vom betrieblichen Gesundheitsmanagement über Messungen Ihrer Mitarbeiter bis hin zum Notfallmanagement.

Ein Mann mit Mund-Nasen-Schutz und hellblauem Hemd steht im Fokus zwischen mehreren Menschen und hält eine Mappe in der Hand.

Ziel der Arbeit von VIVO SCOUT ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Gesundheit der Mitarbeiter in den Vordergrund zu stellen. Durch verschiedene Angebote kümmern wir uns um Ihre Beschäftigten, und zwar nicht erst, wenn diese durch Krankheit ausfallen, sondern bereits schon davor. Unser Angebot reicht von Entspannungstherapien, gesundes und effektives arbeiten im Homeoffice, Konfliktmanagement, über Leistungssteigerung Ihrer Mitarbeiter und Messungen, welche den Gesundheitszustand Ihrer Beschäftigten darstellen, Arbeitsschutzschulungen bis hin zu aktiven Maßnahmen zur Wiedereingliederung ausgefallener Mitarbeiter und Notfallmanagement mit bspw. Defibrillatoren.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Gesundheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.

Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und lassen Sie sich beraten, wie wir Sie in den Bereichen Gefährdungsbeurteilung Covid, psychische Belastung am Arbeitsplatz und weiteren Aufgaben im betrieblichen Gesundheitsmanagement unterstützen können.