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Unfälle können immer und überall passieren. Das Gefährdungspotenzial ist jedoch nicht überall gleich hoch. So liegt jenes in gewerblichen Betrieben bei weitem höher als jenes im privaten Bereich (Unfallversicherer). Das hat zahlreiche unterschiedliche Gründe. Der Hauptgrund liegt aber vor allem darin, dass sich in einem Gewerbebetrieb oder im öffentlichen Bereich einfach mehr Menschen aufhalten als im privaten Raum. Darüber hinaus kommt noch die Branche dazu, auch hier
gibt es wesentliche Unterschiede. Die Notfallausrüstung muss natürlich immer auf dem neusten Stand sein. Das kostet auch Zeit. Deshalb bieten wir das Rundum-Sorglos-Paket an. Somit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Der Erste-Hilfe-Raum war bis 2014 auch als „Sanitätsraum“ bekannt. Es handelt sich dabei um einen Raum im Betrieb, der zur Erstversorgung von Verletzten oder Erkrankten dient. Natürlich unterliegt der Erste-Hilfe-Raum oder Sanitätsraum auch gesetzlichen Vorgaben. Die Anforderungen werden in der deutschen Arbeitsstättenverordnung geregelt. Die Anzahl und das Vorhandensein von Sanitätsräumen richtet sich nach den Unfallgefahren sowie der Anzahl der Beschäftigten und ist im § 6 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung näher ausgeführt. Im Abschnitt 4.3 sowie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.3 wird auch die Ausstattung des Sanitätsraumes ausführlich erläutert. Darüber hinaus kommt noch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“ zur Anwendung. Zusätzlich kommen das Sozialgesetzbuch § 15 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII, § 136 Abs. 3 SGB VII sowie der § 2 Arbeitsschutzgesetz zur Anwendung.
Das heißt, Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten vor Ort oder mehr als 100 Beschäftigten bei besonderer gesundheitlicher Gefährdung, oder bei Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten, muss ein dementsprechend ausgestatteter Sanitätsraum zur Verfügung stehen, der jederzeit genutzt werden kann.
Auch in einem Büroraum kann es zu einem Unfall kommen. Auch wenn die Gefahren in einem Stahl erzeugenden Betrieb oder einer Erdöl-Raffinerie beispielsweise ungleich höher sind. Darüber hinaus stehen in letzteren Fällen die Gefahren von Explosionen und Verbrennungen im Vordergrund.
Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei Schulen und Kindergärten ein. Dort muss immer ein Raum mit einer Liegemöglichkeit vorhanden sein.
Natürlich spielen auch die baulichen Anforderungen eine große Rolle. Der Sanitätsraum muss mit einer Krankentrage leicht erreichbar sein und sich neben einer Toilette befinden. Darüber hinaus muss der Raum mindestens 20m² messen und über ausreichende Belüftung, Beleuchtung sowie entsprechenden Sichtschutz und angenehmer Raumtemperatur verfügen. Ein Waschbecken mit fließendem Warm- und Kaltwasser muss ebenfalls vorhanden sein. Fußböden und Wände müssen leicht zu desinfizieren sein. Eine funktionierende Kommunikationsmöglichkeit ist für den Sanitätsraum unumgänglich.
Neben einer Grundausstattung wie einer Untersuchungsliege, Waschbecken, Seifenspender, frischen Handtüchern, Schreibtisch, Verbandkasten, Blutdruckmessgerät, Decken, Einmalauflagen, Nierenschalen, etc. muss natürlich auch eine entsprechende Notfallausrüstung inklusive Defibrillator entsprechend der jeweiligen Branche vorhanden sein. Was oft nicht beachtet wird ist, dass auch im Sanitätsraum ein funktionstüchtiger Feuerlöscher vorhanden sein muss. Ein Sauerstoffgerät ist ebenfalls notwendig.
Bei großen Betrieben oder Betrieben mit hohem Gefährdungspotenzial ist ein ausgebildeter Sanitäter mit einer Spezialausbildung für den jeweiligen Bereich unabdingbar. In der Stahlindustrie, chemischen Industrie oder in einem Kernreaktor sind Notfallsanitäter und meistens auch der Betriebsarzt ständig anwesend. In manchen Betrieben ist nur zeitweise ein Arzt vor Ort.
Damit Sie immer bestens für den Notfall vorbereitet sind, bieten wir die Notfallausrüstung zur Miete an. Unsere Fachleute sorgen immer dafür, dass der Sanitätsraum und die Notfallausrüstung auf dem neusten Stand sind. Somit sind abgelaufene Medikamente oder unbrauchbar gewordenes Verbandsmaterial Geschichte. Teure Defibrillatoren oder Sauerstoffflaschen können ebenfalls gemietet werden. Wir kümmern uns selbstverständlich auch um die Wiederbefüllung sowie die regelmäßigen Prüfungen für die Defibrillatoren. Die Mindestlaufzeit unserer Dienstleistungen beträgt 12 Monaten. Somit sind Sie sehr flexibel und sparen Kosten, da der Kauf teurer Erste-Hilfe-Geräte wegfällt.
Sie sehen selbst, es sind eine Menge Vorschriften, Bestimmungen, Gesetze, etc. einzuhalten. Viele Dinge sind zu kontrollieren, zu überwachen und gegebenenfalls zu verbessern, zu ändern oder zu tauschen. Wir kümmern uns darum, sodass Sie beruhigt Ihrer eigentlichen Tätigkeit nachgehen können. Das spart Ihnen Zeit und zahlt sich auf Dauer aus. Gerade in Betrieben mit einem hohen Gefährdungspotenzial reduzieren die Versicherungen die Prämien, wenn die Geräte regelmäßig überprüft, die Verpflichtungen eingehalten und Präventivmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Darüber hinaus fallen hohe Schadensansprüche oder Neuanschaffungen für teure Geräte weg. Mieten ist im Falle einer Sanitätsraumausstattung oder Notfallausrüstung günstiger als kaufen. Sie können den Dienst jederzeit kündigen. Die Bindung ist minimal und Sie bleiben immer flexibel bei größtmöglicher Sicherheit, dass alles in Ordnung und jederzeit einsatzbereit ist.
Die Sanitätsraumausstattung beinhaltet auch Schränke und Kästen zum Verstauen der Medikamente, des Verbandszeugs, etc. Die Schränke müssen absperrbar sein. Der Schlüssel muss beim Sanitäter oder Arzt sein. Ein Zweitschlüssel muss bei einer Person des Vertrauens deponiert werden. Sind Kästen, Liegen, Schränke, etc. beschädigt, müssen diese ausgetauscht werden. Wurde die Sauerstoffflasche benutzt, muss sie sofort wieder aufgefüllt werden. Hat sie eine Delle abbekommen, muss sie getauscht werden. Arbeitet der Defibrillator nicht mehr einwandfrei, muss er sofort repariert oder getauscht werden. Ist ein Rollstuhl vorhanden, muss auch das Profil der Reifen geprüft werden. Ein Rollstuhl muss voll beweglich sein. Die Bremsen müssen einwandfrei funktionieren. Die Sanitätsraumausstattung sowie die Notfallausrüstung müssen immer im einwandfreien Zustand sein. Die Arbeitsstättenverordnung gibt präzise vor, welche Notfallausrüstung genau in welchem Betrieb vorhanden sein muss.
Die eine Sauerstoffflasche reicht nicht, Sie brauchen sofort Abhilfe. Kein Problem, rufen Sie uns an, wir kommen sofort mit Ersatz. Natürlich können Sie uns auch sonst jederzeit bei einem Problem im Sanitätsraum anrufen. Wir helfen rasch und kompetent. Gut ausgebildetes Personal, solide Kenntnisse und langjährige Erfahrung zeichnen unsere Profis aus!
Handeln Sie präventiv, somit gibt es kein böses Erwachen! Mit uns sind Sie immer bestens vorbereitet! Sie kümmern sich um Ihre Kernkompetenz, wir um den Rest. Teamwork ist alles! Gerne statten wir Ihnen auf Wunsch einen unverbindlichen Besuch vor Ort ab und beraten Sie entsprechend der örtlichen Gegebenheiten.